Tätigkeitsgebiete
Arbeitsrecht
Das grenzüberschreitende Arbeitsrecht zwischen der Schweiz und Italien wirft für Arbeitnehmende und Unternehmen besondere Fragen auf, vom Vertrag bis zu den Sozialversicherungen. Wir begleiten Sie in jeder Phase des Arbeitsverhältnisses, mit Blick auf beide Rechtsordnungen.
Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse
Wir beraten Arbeitnehmende und Arbeitgeber in Arbeitsverhältnissen mit schweizerischen und italienischen Bezügen, von der Vertragsgestaltung bis zu Fragen der Vorsorge und Sozialversicherung.
Verträge und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wir prüfen Arbeitsverträge und unterstützen Sie bei einer Kündigung oder einem Streit mit Arbeitgeber oder Arbeitnehmenden, sowohl in der Schweiz als auch in Italien.
Wie wir Sie unterstützen können
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Unterstützung bei Kündigungen
- Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden
- Grenzüberschreitende Vorsorge- und Versicherungsfragen
- Beratung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
- Unterstützung von Unternehmen mit Personal in beiden Ländern
Sprechen wir über Ihr Arbeitsverhältnis
Vereinbaren Sie einen Termin an einem unserer Standorte oder per Videoanruf: Wir prüfen gemeinsam Ihre grenzüberschreitende Arbeitssituation.